Was sich 2023 Jahr für Arbeitnehmer ändert

Von höheren Grundfreibeträgen über steigendes Kindergeld bis zum 49 Euro Ticket

Inhalt

  1. Was sich 2023 Jahr für Arbeitnehmer ändert
  2. 404 Euro mehr Grundfreibetrag
  3. Beitragsbemessungsgrenzen für 2023
  4. Höherer Sparerpauschbetrag
  5. Mehr Rente in Ost und West
  6. Kindergeld steigt auf 250 Euro
  7. Geplante Sozialversicherungsbeiträge 2023 
  8. Im April kommt das 49-Euro-Ticket 
  9. Bürgergeld ersetzt Hartz IV 

Was sich 2023 Jahr für Arbeitnehmer ändert

Der Jahreswechsel bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerhand Änderungen und Neuerungen mit sich. Welche das sind, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt. 

 

404 Euro mehr Grundfreibetrag

Ab dem kommenden Jahr bleibt Ihnen mehr Netto vom Brutto. Denn der Grundfreibetrag steigt um 561 Euro auf dann 10.908 Euro. Im Klartext heißt das: Bis zu dieser Grenze bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt im kommenden Jahr ebenfalls um 404 Euro auf 8.952 Euro je Kind. Das Finanzamt errechnet automatisch bei der Steuererklärung, welche Variante – also Kindergeld oder Freibetrag – finanziell günstiger für Sie ist. Vorausgesetzt, Sie haben Kindergeld für Ihren Sprössling beantragt. Von dieser Regelung profitieren also vor allem Besserverdiener. 

 

Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung soll ab 2023 in Ost und West steigen. In den neuen Bundesländern liegt diese dann bei 7.100 Euro (2022: 6.750) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050). Hintergrund: Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, so fallen für das Einkommen oberhalb dieser Grenze keine Sozialabgaben an.

 

Bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt hingegen eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 59.850 Euro. Zusätzlich müssen Sie sich auf höhere Zusatzbeiträge bei der GKV einstellen – um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte auf im Schnitt 16,2 Prozent.

 

Wichtig: Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Sie der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Diese liegt 2023 bei einem monatlichen Einkommen von 5.550 Euro im Monat (2022: 5.362,50 Euro). 

 

Höherer Sparerpauschbetrag

Der Pauschbetrag fürs Sparen wird im nächsten Jahr deutlich angehoben – und zwar von derzeit 801 auf 1.000 Euro für Ledige und auf 2.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet: Gewinne aus Zinsen, Dividenden oder Wertpapierverkäufen bleiben bis zu dieser Grenze künftig steuerfrei. Dabei handelt es sich um die erste Erhöhung seit 2009. 

 

Mehr Rente in Ost und West

In Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten dürfen sich Seniorinnen und Senioren im kommenden Jahr über höhere Renten freuen. Laut Modellrechnungen im Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung sollen die Renten in Westdeutschland im kommenden Jahr um rund 3,5 Prozent steigen, in den neuen Bundesländern sogar um 4,2 Prozent. 

 

Kindergeld steigt auf 250 Euro

Auch Familien werden 2023 etwas entlastet. Eltern erhalten künftig 250 Euro Kindergeld pro Monat und Kind. Das bedeutet ein Plus von 31 Euro für die ersten beiden Kinder und ein Plus von 25 Euro für das dritte Kind. 

 

Geplante Sozialversicherungsbeiträge 2023

Der Gesamtbeitrag – einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – knackt im nächsten Jahr die 40-Prozent Marke. Der von Arbeitnehmern zu tragende Teil liegt 2023 für Kinderlose im Schnitt bei 20,225 Prozent. 2022 waren es noch 19,975 Prozent. Konkret: Von einem Bruttoentgelt von 1.000 Euro gehen im Schnitt 202,25 Euro an die Sozialversicherungen. Das sind 2,50 Euro mehr als 2022. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 Prozent auf 2,6 Prozent. 

 

Im April kommt das 49-Euro-Ticket

Der Nachfolger zum erfolgreichen 9-Euro-Ticket ist zwar schon beschlossen, aber ein genaues Startdatum für das „Deutschlandticket“ steht noch nicht fest. Im Raum steht der 1. April 2023. Das Ticket wird 49 Euro pro Monat kosten und gilt deutschlandweit für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Das Ticket soll es nur digital in einem monatlich kündbaren Abonnement geben. 

 

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Im kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Es löst das bisherige Hartz IV (offiziell Arbeitslosengeld II) ab. Nach dem Bundestag stimmte am 25. November 2022 auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Wer im Dezember 2022 bereits Arbeitslosengeld 2 erhält, bekommt ab Januar automatisch und ohne Antrag stattdessen Bürgergeld. Die Regelleistungen fallen dabei um ein gutes Zehntel höher aus als bisher. Ferner haben viele Menschen Anspruch auf das neue Bürgergeld, die bislang keine Hartz IV-Leistungen erhalten haben. Dafür sorgen vor allem großzügigere Regelungen bei der Anrechnung von Vermögen.

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